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AG München (431 C 11957/92) | Datum: 02.12.1992
Der Kl. verlangt von der Bekl. Zahlung von 1338,36 DM. Zwischen den Parteien besteht ein Wohnraummietverhältnis. In § 11 des Mietvertrages heißt es: »Die Kosten des Vertrages hat der Mieter zu zahlen«. Bei Abschluß des [...]