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AG Burg (3 C 498/92) | Datum: 03.02.1993
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der von der Kl. am 17.9.1992 erklärten fristlosen Kündigung. Der Bekl. schloß mit dem Rechtsvorgänger der Kl. am 1.5.1979 einen schriftlichen Mietvertrag über die umstrittene [...]