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AG Bückeburg (73 C 353/99 (VI)) | Datum: 12.10.1999
Auf die Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO verzichtet, angesichts der Bezifferung des Streitwertes von 1.000 DM durch den Kläger selbst ist entsprechend lediglich von einer Beschwer von 1.000 DM [...]