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BayObLG (2Z BR 184/98) | Datum: 18.03.1999
I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Anlage, die aus drei Häusern mit insgesamt 188 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 210 Stellplätzen besteht. Die Antragsgegnerin hat die Anlage als Bauträger [...]