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BayObLG (2Z BR 167/98) | Datum: 11.02.1999
I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer aus zwei Einfamilienhäusern bestehenden Wohnanlage. Das Haus der Antragsteller grenzt im Westen unmittelbar an das Haus derAntragsgegner an. An der Grenze steht [...]