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OLG Rostock (3 U 113/05) | Datum: 02.06.2006
I. Die Klägerin macht mit ihrer Klage den Differenzbetrag aus einer Pachterhöhung aufgrund einer Wertsicherungsklausel sowie die Verurteilung auch zur künftigen Zahlung des erhöhten Pachtzinses geltend. Die Beklagten [...]