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LSG Sachsen-Anhalt (L 5 AS 438/16 B) | Datum: 18.10.2016
Die Beschwerden werden als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Die Kläger und Beschwerdeführer wenden sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für zwei beim Sozialgericht Magdeburg geführte [...]