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LSG Baden-Württemberg (L 2 SO 2379/14) | Datum: 10.12.2014
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 28. April 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Streitig ist [...]