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AG Neustadt am Rübenberge (44 C 479/11) | Datum: 19.09.2011
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen. Nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien ist für die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91a ZPO im Beschlusswege nach billigem Ermessen zu [...]