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LSG Bayern (L 11 AS 18/10 B ER) | Datum: 12.04.2010
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Nürnberg vom 28.10.2009 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Die Antragstellerin (ASt) begehrt die Bewilligung von [...]