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BGH (V ZR 42/08) | Datum: 08.01.2009
Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 6. November 2008 wird zurückgewiesen. Der Senat hat nicht übersehen, dass die schriftliche Abrechnung des Mietpools für das Jahr 2000 am 9. November [...]