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LG Leipzig (1 S 5846/04) | Datum: 26.01.2005
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 540 II, 313 a ZPO abgesehen. Die Berufung ist zulässig; in der Sache hat sie keinen Erfolg. Für die geltend gemachten Mietrückstände haftet der Beklagte über den mit [...]