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LG Hamburg (327 S 79/98) | Datum: 15.10.1998
2 a. 'Unstreitig hatte die Mieterin Frau B. die einzelnen Zimmer der Wohnung farblich überaus ungewöhnlich gestaltet. So waren die Wände und die Decke im Wohnzimmer sowie die Wände des Flurs gelb gestrichen. Im [...]