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»Zu den gemeinschaftlichen Kosten der Heizungssanierung gehören beim Wohnungseigentum im Zweifel auch die Folgekosten innerhalb der Wohnungen unabhängig davon, ob die Installationen Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum darstellen.«
DRsp I(152)299c FGPrax 1997, 21 WE 1997, 66 WuM 1996, 786 WuN 1996, 786 ZMR 1997, 40 [...]