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OLG Dresden (5 U 278/93) | Datum: 26.05.1993
Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin des VEB D. Die Beklagte ist Rechtsnachfolgerin des VEB V. Die Parteien streiten darüber, ob ein zwischen ihnen seit 1971 bestehender Nutzungsvertrag über Gewerberäume im Gebäude [...]