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1. Zur Zulässigkeit einer Anschlußrechtsbeschwerde in WEG-Sachen. 2. Ein unzulässiges Rechtsmittel wird nicht dadurch zulässig, daß es sich auf den Grundsatz der Verletzung rechtlichen Gehörs stützt. 3. Hat das Rechtsbeschwerdegericht in der Hauptsache entschieden, ist dagegen in der Regel auch nicht Gegenvorstellung möglich. 4. Der Geschäftswert in WEG-Sachen bestimmt sich nach dem Interesse der am Verfahren Beteiligten und wird durch das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt.
Vorinstanz: LG München I, DWW 1990, 339 MDR 1991, 61 WuM 1990, 622 [...]