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Verlangt ein Wohnungseigentümer unter Bezugnahme auf sein Sondereigentum einen Raum von einem anderen Wohnungseigentümer heraus, sind an dem Verfahren die übrigen Wohnungseigentümer jedenfalls dann zu beteiligen, wenn der In-Anspruch-Genommene sein Beistzrecht auf einen Beschluß der Eigentümerversammlung stützen kann.
Vorinstanz: LG München II, NJW-RR 1990, 660 WuM 1990, 325 ZMR 1990, 309 [...]
1. Die Einlegungsfrist eines Rechtsmittels ist nicht gewahrt, wenn dieses am Tag des Fristablaufs in einen allein für das Amtsgericht bestimmten Nachtbriefkasten eingeworfen wird und erst am folgenden Tag in der gemeinsamen Einlaufstelle von Amts- und Landgericht eingeht. 2. Dem Rechtsmittelführer kann in diesem Fall keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, Wohnungseigentümer 1990, 75 [...]