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LG Paderborn (5 S 274/88) | Datum: 19.01.1989
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen 1. Die zulässige Berufung ist begründet. Die Klägerin kann von den Beklagten als Gesamtschuldnern die Bezahlung weiterer 832 DM nebst 8,5 % [...]