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AG Münden (3 C 854/88) | Datum: 24.02.1989
Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung im Hause der Kläger. Dem Mietverhältnis liegt ein schriftlicher Mietvertrag zugrunde. Der Mietvertrag sieht eine monatliche Miete der Beklagten von 750 DM zuzüglich Nebenkosten [...]