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AG Gelsenkirchen (3 C 434/89) | Datum: 04.08.1989
»... Das Gericht ist der Auffassung, daß die Kosten des Beweissicherungsverfahrens einschl. der Kosten des Prozeßbevollmächtigten, der das Beweissicherungsverfahren eingeleitet hat, einen erstattungsfähigen Aufwand i. [...]