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LG Stuttgart (5 S 210/87) | Datum: 27.01.1988
Die Berufung ist zulässig und begründet. Entgegen der im angefochtenen Urteil vertretenen Auffassung ist der Feststellungswiderklage der Beklagten, hinsichtlich deren Zulässigkeit gemäß § 256 ZPO keine Bedenken [...]