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LG Aachen (7 S 345/87) | Datum: 17.02.1988
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO verzichtet. Die Berufung ist zulässig. Sie ist statthaft, weil der Beschwerdewert 700 DM übersteigt, § 511 a ZPO . Der Streitwert für die [...]