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BayObLG (BReg 2 Z 98/84) | Datum: 31.01.1985
»... Die Wohnungseigentümer waren in ihrer Entscheidung frei. An die in der Versammlung vom 8. 10. 1983 über die Ablösung des Verwalters gefaßten Beschlüsse waren sie nicht in der Weise gebunden, daß es ihnen verwehrt [...]