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BGH (VIII ZR 270/83) | Datum: 04.07.1984
'Der besondere Kündigungsschutz der §§ 564 a, 564 b BGB gilt nur für Mietverhältnisse über Wohnraum, nicht für die Grundstücksmiete. Die dem zugrunde liegende Entscheidung des Gesetzgebers ist zu beachten und kann [...]