Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
LG Münster (8 S 317/83) | Datum: 01.12.1983
Die Berufung ist unzulässig. Der Berufungswert erreicht nicht die in § 511 a ZPO vorgeschriebene Höhe. Er ist im Rahmen des § 3 ZPO nach § 16 Abs. 5 GKG zu bestimmen, entspricht also höchstens dem Jahresbetrag des [...]