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LG Aachen (5 T 411/83) | Datum: 22.12.1983
Die gemäß §§ 25 Abs. 2 Satz 1 GKG2 9 Abs. 2 BRAGO zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Ein höherer als der vom Amtsgericht auf insgesamt 7.620 DM festgesetzte Wert ist dem Gegenstand des vorliegenden [...]