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LG Heidelberg (5 O 21/12) | Datum: 25.04.2012
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.070,72 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2010 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger [...]