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SchlHOLG (10 UF 259/85) | Datum: 06.11.1987
Die Klägerin begehrt vom Beklagten nachehelichen Unterhalt für die Zeit vom 1. April 1983 bis zum 31. Dezember 1984. Die Parteien waren miteinander verheiratet. Ihre Ehe ist seit dem 28. Oktober 1982 rechtskräftig [...]