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BayObLG (2Z BR 92/00) | Datum: 30.11.2000
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Eigentümer einer Wohnanlage, in der dem Antragsgegner eine Wohnung im 2. Obergeschoß gehört. Das Anwesen der Gemeinschaft verfügt zum Empfang von Fernsehprogrammen [...]