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BGH (XII ZR 73/90) | Datum: 27.06.1990
Der Bundesgerichtshof ist für den auf § 721 Abs. 3 ZPO gestützten Verlängerungsantrag nicht zuständig. Nach Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift entscheidet darüber das Gericht erster Instanz, solange die Sache in der [...]