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OLG Köln (12 W 32/92) | Datum: 03.12.1992
»Bei einem verzinslichen Darlehensvertrag, der grundsätzlich unter das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften fällt ..., besteht die Hauptleistungspflicht des Darlehensnehmers i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG in [...]