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AG Hamburg-Wandsbek (713b C 736/95) | Datum: 20.11.1995
Von der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird gem. § 495 a Abs. 2 ZPO abgesehen. Die Klage ist nicht begründet, denn der Klägerin steht ein Beseitigungsanspruch nicht zu. Die Aufstellung der Hundehütte bedurfte [...]