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LG Mainz (3 T 180/03) | Datum: 29.06.2004
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin begegnet keinen verfahrensrechtlichen Bedenken, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat zutreffend festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, [...]