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BGH (VIII ZR 91/91) | Datum: 14.10.1992
Die Parteien sind in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umgewandelte ehemalige Wirtschaftseinheiten (Volkseigene Betriebe) der DDR. Auf Bestellung des Rechtsvorgängers der Beklagten, des VEB B. (im folgenden nur [...]