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BGH (V ZR 249/85) | Datum: 20.02.1987
Die Beklagte bestellte durch notariell beglaubigte Erklärung ihres Geschäftsführers Alfred U vom 22. August 1980 an ihr gehörendem Wohnungseigentum eine Buchgrundschuld für die Klägerin in Höhe von 220 000 DM nebst 15 [...]