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OLG Frankfurt/Main (20 W 362/90) | Datum: 17.05.1991
b. »Für die Zweckbestimmung einer Rasenfläche kann es zunächst dahingestellt bleiben, ob die Bezeichnung des gemeinschaftlichen Eigentums als Rasenfläche in der Teilungserklärung (TE) erfolgt ist ... oder erst infolge [...]