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OLG Nürnberg (10 W 1797/11) | Datum: 14.05.2012
1. Auf die Beschwerde des Beteiligten G... A... wird der Beschluss des Amtsgerichts Grundbuchamt - Schwabach vom 09.08.2011 aufgehoben. 2. Das Amtsgericht - Grundbuchamt - Schwabach wird angewiesen, über den [...]
OLG München (34 Wx 137/12) | Datum: 11.05.2012
Die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 24. Februar und 3. April 2012 werden aufgehoben. I. Mit notariellem Vertrag vom 2.2.2012 verkaufte der Beteiligte zu 1 das Eigentum an der Wohnung [...]
BayObLG (2Z BR 32/04) | Datum: 09.06.2004
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage. Den Antragsgegnern gehört ein im Erdgeschoß des Gebäudes gelegenes Teileigentum samt Kellerräumen, das von 1979 bis [...]
KG (24 W 142/02) | Datum: 20.08.2003
NZM 2004, 383 WuM 2004, 117 ZMR 2004, 375 ZVI 2004, 481 ZfIR 2004, 25 [...]
BayObLG (2Z BR 33/04) | Datum: 28.07.2004
I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner, ein Ehepaar, sind Eigentümer von benachbarten Erdgeschosswohnungen in einer aus zehn Gebäuden bestehenden Wohnanlage, deren Erdgeschosswohnungen teils über einen Balkon, [...]
BayObLG (2Z BR 43/04) | Datum: 28.07.2004
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus zwei Baukörpern bestehenden Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Fassaden der Gebäude, die 1977 errichtet [...]
BayObLG (2Z BR 92/04) | Datum: 29.07.2004
I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, deren Verwalterin die weitere Beteiligte ist. Die Anlage verfügte bisher über einen eigenen Brunnen. Inzwischen wird sie von [...]
BayObLG (2Z BR 113/04) | Datum: 30.06.2004
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner, ein Ehepaar, sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, deren gerichtlich bestellte Notverwalterin seit 3.12.2003 die weitere Beteiligte ist. Der Antragsteller hält einen [...]
BayObLG (2Z BR 85/04) | Datum: 16.06.2004
I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Dem Antragsgegner gehört neben einer weiteren Wohnung das Wohnungseigentum Nr. 17 nebst dem Hälfteanteil an einem Stellplatz. Hierfür machen die [...]
BayObLG (2Z BR 118/04) | Datum: 30.06.2004
I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die vom weiteren Beteiligten verwaltet wird. Nach der Gemeinschaftsordnung, die zum Inhalt des Sondereigentums gemacht ist, [...]