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AG Köln (217 C 325/84) | Datum: 18.12.1984
Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung im Hause des Klägers gemäß Mietvertrag vom 13.01.1973 und Ergänzungsvertrag vom 22.04.1975 zu einem seit 01.01.1983 unveränderten Mietzins von 270,-- DM. Der Kaltmietzins zum [...]