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FG München (4 K 3105/18) | Datum: 21.04.2020
1. Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 20. Juli 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. November 2018 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für den [...]