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OLG Düsseldorf (10 U 54/87) | Datum: 19.01.1989
»... Die Verjährungsfrist für den Anspruch der Kl. wegen Nichtausführung der vom Bekl. übernommenen Schönheitsreparaturen betrug nach § 558 BGB sechs Monate vom Rückerhalt der Mieträume Ende 1985 an. Dadurch, daß die [...]