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LG München I (14 S 5138/96) | Datum: 17.07.1996
'Hinsichtlich des Zinsanspruches [des Vermieters] ist die Berufung begründet: Zwar bestand gemäß § 387 BGB die Aufrechnungslage [hinsichtlich der Mietzinsforderung mit der Kaution] bereits im Zeitpunkt der [...]