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AG Köln (222 C 655/87) | Datum: 28.01.1988
»... Gemäß § 1 Satz 1 MHG ist die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ausgeschlossen. Eine dagegen verstoßende Kündigung ist gemäß § 134 BGB unwirksam (vgl. Emmerich-Sonnenschein, Miete, § 1 MHRG Rn. 2). Aber auch [...]