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FG Sachsen-Anhalt (2 K 654/98) | Datum: 01.03.2000
Die Vereinbarung eines ortsüblichen Mietzinses ohne konkrete Bezifferung ist eine zwischen Fremden unübliche Abrede, da im Verlauf des Mietverhältnisses Streitigkeiten über die Höhe des gesamten Mietzinses - und nicht [...]