Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BGH (VIII ZR 129/91) | Datum: 06.05.1992
Die Revision des Beklagten hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WuM 1991, 388 f veröffentlicht ist, hält die Klausel ebenso wie die Vorinstanz wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG für unwirksam. [...]