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LG Freiburg im Breisgau (3 S 288/87) | Datum: 07.04.1988
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Beschwerde ist nicht zulässig, da sie die gem. § 511 a Abs. 1 ZPO erforderliche Berufungssumme von 700,-- DM nicht übersteigt. Der [...]