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Rechtsgebiet
Gericht
Jahr
Wurde dem Mieter eine Baumaßnahme nicht ordnungsgemäß mitgeteilt, ist er zur Duldung des von Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude ausgehenden Baulärms nicht verpflichtet.
OLG München (21 W 1961/91) | Datum: 29.07.1991
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