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KG (24 W 1558/86) | Datum: 05.11.1986
»Die Beteiligte zu 1) [Mehrheitseigentümerin] war an der Mitwirkung bei der Abstimmung über die Wahl des Verwalters nicht etwa durch die Bestimmung des § 25 Abs. 5 WEG [WohnEigG] gehindert. Mit Recht wird ganz [...]