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BGH (III ZR 274/03) | Datum: 11.03.2004
Der Kläger ist Eigentümer der Wohn- und Geschäftshäuser W. 2, 4 und 6 in B.. Die Grundstücke liegen am Fuße eines Hanges. Hangaufwärts befinden sich innerhalb eines Wohngebiets zwei Regenrückhaltebecken der beklagten [...]