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AG Schöneberg (12 C 374/96) | Datum: 13.11.1996
Die Klage ist nur in dem Umfang begründet, der sich aus dem Urteilsausspruch ergibt. Der Vollstreckungsbescheid vom 21. Februar 1996 war gemäß §§ 700 Abs. 1 , 343 ZPO unter teilweiser Klageabweisung aufzuheben, weil [...]