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AG Neumünster (8 C 271/96) | Datum: 09.05.1996
Nachdem beide Parteien den Rechtsstreit nach Nachweis der Anlage der Mietkaution durch die Beklagte für erledigt erklärt hatten, war über die Kosten des gemäß § 91 a Abs. 1 ZPO nach billigem Ermessen unter [...]